Keine Vermietung an Touristen in historischen Städten

Speziell im Sommer ist Formentera überfüllt. Die Bettenbremse soll Abhilfe schaffen.

Die Touristenmassen, die Jahr für Jahr in der Hauptsaison auf Formentera hereinbrechen, sind ein stetiges Problem und auch eine Belastung für die permanenten Bewohner der Insel. Ein neuer Vorschlag soll nun die Lebensqualität der Inselbewohner verbessern. Die Umsetzung der neuen Regelung ist ab der Saison 2019 geplant.

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Höchstgrenze für touristische Nutzung wird auf 20.500 Betten begrenzt | Historische Städte sind von der Zonierung ausgenommen

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Mithilfe der neuen Zonierung sollen die Kapazitäten an ganzjährig verfügbarem Wohnraum vergrößert werden. Zudem will man dadurch die Qualität des Tourismus verbessern und die Belastung durch die Menschenmassen gerade zu den Stoßzeiten verringern.

Höchstgrenze für touristische Nutzung wird auf 20.500 Betten begrenzt

Der Vorschlag, den das Plenum des Consell de Formentera Ende September verabschiedete, beinhaltet eine Deckelung der Bettenanzahl auf 20.500 Betten und umfasst den gesamten regulierten Tourismus, einschließlich der genehmigten Touristenresorts.

Ebenfalls eingeschlossen sind 5.000 neu zu schaffende Plätze, die auf die genehmigten städtischen Zentren und die ländlichen Gebieten verteilt werden sollen. Wie diese 5.000 neuen Plätze zwischen ländlichen und städtischen Gegenden verteilt werden sollen, ist noch nicht abschließend geklärt. Eingeschlossen in die Zonierung sind städtische Zentren mit touristischer oder gemischter Nutzung wie La Savina, Es Pujols, Ca Marí, Maryland, Es Caló, Punta Prima und Sa Roqueta sowie prinzipiell das gesamte ländliche Gebiet der Insel.

Historische Städte sind von der Zonierung ausgenommen

Ausgeschlossen aus der Touristenzone sind die historischen Städte mit Wohnstrukturen wie Sant Francesc, Sant Ferran, El Pilar de la Mola und Ses Bardetes. Bäuerliche Grundstücke dürfen nur dann für den Tourismus genutzt werden, wenn sie bereits vor dem Jahr 2010 bestanden. Bei Mehrfamilienhäusern hängt die Entscheidung von der jeweiligen Eigentümergemeinschaft ab.