Der Schutz der Seegraswiesen rund um Formentera ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung und immer wieder ein Thema. Nun soll bis 2019 ein Dekret entworfen werden, das den Schutz der Seegraswiesen rund um die Balearen sicherstellt. Dieses Dekret sieht insgesamt sechs Zonen von hohem Wert für die Posidonia vor sowie dreizehn Gebiete im Bereich der Pityusen, die wiederhergestellt werden sollen.
Die Autonome Gemeinschaft der Balearen verfügt über die größte Fläche an Seegraswiesen und wird nach aktuellem Stand nach Erlass des Dekrets die erste Region in Europa sein, die den Schutz dieser Pflanze garantiert. Und das zu Recht. Denn das Ökosystem der Posidonia gehört zu den wichtigsten marinen Lebensräumen im Mittelmeerraum, vermindert Erosion und mildert die Folgen des Klimawandels, da die Seegraswiesen in der Lage sind, CO2 einzufangen und Sauerstoff zu produzieren.
Entsprechend stellt das Dekret des Umweltministeriums der Balearen die Meerespflanze unter besonderen Schutz und besagt gemäß Artikel 57 des Gesetzes 42/2007, dass die Seegraswiesen als Naturerbe zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu schützen sind. Ein Schutz, der im Wesentlichen all diejenigen Maßnahmen und Handlungen verbietet, die die Posidonia schädigen können.
Restriktionen sollen helfen
So dürfen in den Bereichen zum Beispiel keine neuen Anlagen (z. B. Aquakulturen) mehr gebaut werden, es darf keine Salzlake aus Entsalzungsanlagen eingeleitet, keine Schleppnetzfischerei betrieben und kein Baggergut eingebracht werden. Ebenso ist das unkontrollierte Ankern von Schiffen abseits der installierten Bojenfelder verboten. In den sechs als besonders hochwertig definierten Zonen dürfen generell keine Bojenfelder angelegt werden.
Ausnahmen zu diesen Verboten unterliegen der behördlichen Genehmigung und bedürfen je nach Projekt gegebenenfalls einer vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Im positiven Fall kann in Folge dann die Genehmigung durch das zuständige Ministerium der Balearen erteilt werden.