Verfassungsgericht schützt Formentera

Um Formentera und seine atemberaubende Schönheit zu sichern, erließ das Verfassungsgericht einige Grundsätze.

Das Verfassungsgericht annullierte drei Absätze der Reform des Küstengesetzes, die vom ehemaligen Minister Arias Cañete 2013 vorangetrieben und von der Umweltschutzorganisation Greenpeace fortwährend kritisiert wurden.

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Zu diesen gestrichenen Punkten gehört zum einen derjenige, der die Zone des öffentlichen Eigentum an See- und Landgebiet wesentlich eingeschränkt hätte. Diese Zone genießt einen besonderen Schutz und es wird verhindert, dass Formentera in private Hände fallen kann. Mit seiner Entscheidung stellte sich das Verfassungsgericht der Behauptung der Regierung entgegen, dass eine solch große Zone des öffentlichen Eigentums aufgrund der geografischen Merkmale der Insel unangemessen hoch und unnötig sei. Jedoch würde eine Differenzierung dieser Art – so das Tribunal – Artikel 132.2 der Verfassung untergraben.

Abriss und Verlagerung von Kläranlagen ist möglich

Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, den Absatz zu begraben, der dazu gedacht war, den möglichen Abriss von Kläranlagen zu vermeiden oder zumindest zu verzögern. Durch die Gerichtsentscheidung ist es nun möglich, deren Abriss und ihre Verlagerung vom Strand in weiter entferntere Gebiete anzuordnen.

Ebenfalls wurde die Entscheidung widerrufen, eingedeichte Küsten oder Gebiete, die bestimmten wirtschaftlichen Aktivitäten gewidmet sind, wie etwa die Salinen, nicht als Zonen öffentlicher Herrschaft zu betrachten. Das Gericht entschied, dass diese Gebiete nach der Verfassung zu schützen seien und dies auch durch kein Gesetz geändert werden könne.